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Allgemeine Geschäftsbedingungen

B+M Art Projects GmbH
Reichenberger Straße 61,
10999 Berlin-Kreuzberg

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kunst der B+M Art Projects GmbH
Stand: 01.01.2024

Wir arbeiten auf Grundlage des HGB (Handelsgesetzbuch) und der ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen).

Preamble

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen Kunst berücksichtigen die Verkehrsgebräuche im Zusammenhang mit der Spedition, Beförderung und Behandlung von Kunst und Antiquitäten, Ausstellungsgegenständen, Sammlungen und artverwandten Gegenständen (im Folgenden: Kunstgegenstände). Alle Aufträge, auch von Nichtkaufleuten, werden ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Vereinbarungen erbracht. Die Vertragsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Auf die Haftungsausschlüsse und die Haftungsbeschränkungen wird hingewiesen, ebenso auf die Möglichkeiten der Vereinbarung und Versicherung höherer Haftungen.

1. Geltungsbereich

1.1 Die Vertragsbedingungen gelten für alle Geschäfte im Zusammenhang mit dem Umgang mit Kunstgegenständen, unabhängig davon, ob es sich um Speditions-, Fracht-, Lager- oder sonstige Geschäfte handelt, die üblicherweise mit der Kunst zusammenhängen. Dazu gehören beispielsweise Vereinbarungen, auch als eigenständige Verträge, über die Montage und Demontage von Gemälden, die Montage und Demontage anderer Kunstgegenstände, das Verpacken, Laden, Stauen, Transportieren, Entladen und Lagern von Kunstgegenständen, über die der Nachnahme, der Zollabfertigung, der Kurierdienste oder der Vermittlung von Reiseverträgen und der Vermittlung von Transport- und Sachversicherungen.

 

1.2 Mangels vorheriger schriftlicher Vereinbarung sind Güter, von denen eine Gefahr für andere Güter, die Umwelt oder Personen ausgehen kann, insbesondere Gefahrgüter im Sinne des Gefahrgutgesetzes, von der Leistung ausgeschlossen. Sollten diese dennoch übergeben werden, haftet der Auftraggeber für den entstandenen Schaden unabhängig vom Verschulden.

 

1.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Allgemeinen Vertragsbedingungen Kunst auch mit seinem Vertragspartner, beispielsweise dem Empfänger oder Eigentümer des Kunstgegenstandes, zugunsten der B+M Art Projects GmbH zu vereinbaren.

2. Informationen zu den Kunstobjekten

2.1 Bei Auftragserteilung hat der Auftraggeber der B+M Art Projects GmbH schriftlich Adressen, Marken, Nummern, Anzahl, Art und Inhalt der Pakete, Maße, Gewichte, Eigenschaften und den tatsächlichen Wert der zu versendenden Kunstgegenstände mitzuteilen sowie die Platzverhältnisse am Sammel- und Bestimmungsort.

 

2.2 Unrichtige oder unterlassene Angaben gehen zu Lasten des Auftraggebers, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, es sei denn, die Unrichtigkeit war bei Auftragserteilung offensichtlich und bekannt.

3. Haftung

3.1 Bei Auslandsaufträgen ist die B+M Art Projects GmbH berechtigt, die üblichen Geschäftsbedingungen Dritter zu vereinbaren. Wenn und soweit ein Schaden durch einen ausländischen Partner verursacht wird, richtet sich die Haftung der B+M Art Projects GmbH nach den mit diesen ausländischen Unternehmen vereinbarten vertraglichen Regelungen. Eine weitergehende Haftung der B+M Art Projects GmbH besteht nur, wenn und soweit der Schaden auf der schuldhaften Verletzung eigener Sorgfaltspflichten beruht.

 

3.2 B+M Art Projects GmbH haftet im Übrigen für das Verhalten von Mitarbeitern und zur Leistungserbringung eingesetzten Dritten wie für eigenes Verhalten. B+M Art Projects GmbH haftet hierfür

– Sachschäden, d. h. Verlust und Beschädigung des vertragsgegenständlichen Kunstgegenstandes

 

– Güterfolgeschäden, d. h. Vermögensschäden, die aus einer Beschädigung der Ware resultieren

 

Bei der Beförderung mit Kraftfahrzeugen auf der Straße, im Luft-, Schienen-, Binnen- oder Seeschiffsverkehr richtet sich die Haftung nach den für diese Beförderungsmittel geltenden Vorschriften, soweit diese zwingend anzuwenden sind. Auf die beschränkte bzw. ausgeschlossene Haftung im Seefrachtverkehr wird ausdrücklich hingewiesen.

4. Haftungsausschluss

Die B+M Art Projects GmbH ist von der Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – befreit, wenn und soweit der Schaden durch eine nicht von ihm verschuldete Weisung des Auftraggebers oder eines Verfügungsberechtigten oder durch Umstände, die er mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abwenden konnte, verursacht worden ist.

5. Haftungsbeschränkungen

Soweit zwingende Bestimmungen (Ziffer 3.2.) dem nicht entgegenstehen und vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.7. ist die Haftung der B+M Art Projects GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – wie folgt beschränkt:

 

5.1 Die Haftung für Sachschäden ist auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Brutto-Kilogramm des beschädigten oder verlorenen Kunstgegenstandes beschränkt.

 

5.2 Bei Überschreitung der Lieferfrist leistet die B+M Art Projects GmbH – ohne weiteren Schadensersatz – Ersatz des nachgewiesenen Schadens bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Entgelts. Eine Überschreitung der Lieferfrist liegt vor, wenn das Gut nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgeliefert worden ist oder, falls keine Frist vereinbart worden ist, die tatsächliche Beförderungsdauer unter Berücksichtigung der Umstände die Frist überschreitet, die einen sorgfältigen Frachtführer vernünftigerweise zuzubilligen ist.

 

5.3 Werden vertragsgegenständliche Kunstgegenstände ohne Einzug der im Vertrag vereinbarten Nachnahme an den Empfänger geliefert, so haftet die B+M Art Projects GmbH gegenüber dem Auftraggeber für den hieraus entstehenden Schaden, jedoch nur bis zur Höhe der vereinbarten Nachnahme auf die Höhe der Nachnahmegebühr.

 

5.4 Haftung für Schäden, die nicht in Ziffer 5.2 geregelt sind. und 5.3. dieser Vertragsbedingungen ist auf die vertraglich vereinbarte Vergütung beschränkt.

 

5.5 In jedem Fall ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf den vom Auftraggeber angegebenen Wert der geschädigten Kunstgegenstände beschränkt.

 

5.6 Der Kunde kann im Vertrag gegen gesonderte Vergütung höhere Beträge als die in Ziffer 5.1 geregelten Höchstbeträge schriftlich vereinbaren. bis 5,5. dieser Vertragsbedingungen, höhere Werte, sowohl für Warenschäden, Warenfolgeschäden als auch für reine Vermögensschäden.

 

Eine Versicherung des Kunstgegenstandes, beispielsweise eine Transport- oder Lagerversicherung, übernimmt die B+M Art Projects GmbH in diesem Fall nur auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung unter Angabe der Versicherungssumme und der abzusichernden Risiken. Über Art und Umfang der Versicherung entscheidet die B+M Art Projects GmbH im Zweifel nach eigenem Ermessen und schließt diese zu marktüblichen Konditionen ab. Für die Durchführung der Versicherung hat die B+M Art Projects GmbH Anspruch auf eine besondere Vergütung und Aufwendungsersatz.

 

5.7 Die in den Ziffern 4 und 5 dieser Vertragsbedingungen vorgesehenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten für alle Ansprüche gegen die B+M Art Projects GmbH hinsichtlich der Kunstgegenstände, die Gegenstand der bei B+M Art Projects erteilten Bestellung sind GmbH, unabhängig vom Rechtsgrund des Anspruchs. Auf die in diesen Vertragsbedingungen geregelten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen können sich auch die Mitarbeiter der B+M Art Projects GmbH sowie die Personen berufen, für die die B+M Art Projects GmbH haftet, es sei denn, sie haben den Schaden vorsätzlich oder vorsätzlich verursacht durch grobe Fahrlässigkeit.

 

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen in leitender Funktion und/oder auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruht. Die Beweislast für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden liegt beim Kläger.

 

5.8 Der Auftraggeber stellt die B+M Art Projects GmbH von Ansprüchen Dritter frei, die gegen die B+M Art Projects GmbH aufgrund einer vertragswidrigen Handlung oder Unterlassung des Auftraggebers geltend gemacht werden.

6. Lieferung, Reklamation

6.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, kann die Lieferung mit befreiender Wirkung an jede erwachsene Person erfolgen, die zum Betrieb oder Haushalt gehört und sich auf dem Gelände des Empfängers oder in den vertraglich vereinbarten Empfangsräumen aufhält.

 

6.2 Ist bei Lieferung ein Schaden am Kunstgegenstand äußerlich erkennbar, so hat der Empfänger dies in einer von beiden Parteien zu unterzeichnenden Empfangsbestätigung unter Angabe der konkreten Art des Verlustes bzw. der Beschädigung festzuhalten. Schäden, die äußerlich nicht erkennbar sind, müssen unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Lieferung, schriftlich gemeldet werden. Die Beweislast liegt beim Kläger.

7. Zahlung, Aufrechnung, Verjährung

7.1 Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug tritt, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzungen bedarf, spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum ein. Bei Verzug ist die B+M Art Projects GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 % ab Verzugsdatum sowie die ortsüblichen Gebühren zu berechnen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt der B+M Art Projects GmbH vorbehalten.

 

7.2 Der Auftraggeber stellt B+M Art Projects GmbH auf Verlangen unverzüglich von Frachtforderungen, Pfandbeiträgen, Zöllen, Steuern und sonstigen Abgaben frei, die B+M Art Projects GmbH insbesondere als Verfügungsberechtigter bzw. als Verwertungsgesellschafter auferlegt werden Eigentümer fremder Güter.

 

7.3 Gegenüber vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, deren Einwendung nicht entgegensteht.

 

7.4 Die B+M Art Projects GmbH hat an den in ihrem Besitz befindlichen Waren oder sonstigen Vermögensgegenständen ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich aller ihr aus der Leistung gegen den Auftraggeber zustehenden, fälligen oder nicht fälligen Forderungen der Arbeiten, die dieser Vereinbarung unterliegen. Das Pfandrecht erstreckt sich auf die dazugehörigen Unterlagen. Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, kann die B+M Art Projects GmbH nach Androhung der Veräußerung ohne weitere Formalitäten so viel von den in ihrem Besitz befindlichen Waren und Werten veräußern, wie sie zur Befriedigung des Auftraggebers für notwendig erachtet.

 

Der formlose Verkauf kann auch erfolgen, wenn der Kunde trotz durchgeführter Ermittlungen nicht identifiziert werden kann. Für den Pfand- oder Selbsthilfeverkauf kann die B+M Art Projects GmbH vom Bruttoerlös die übliche Verkaufsprovision erheben.

 

7.5 Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit Kenntnis des Schadens für den Berechtigten, spätestens jedoch mit der Ablieferung der Sache. Ist die Ware nicht geliefert worden, beginnt die Verjährungsfrist mit dem Ablauf des Tages, an dem die Ware hätte geliefert werden müssen.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Für diese Vertragsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden, Empfänger oder Anspruchsberechtigten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

8.2 Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die beauftragte Niederlassung der B+M Art Projects GmbH Erfüllungsort und ausschließlicher Erfüllungsort Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 

8.3 Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen oder einer Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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